Als SachwalterInnen
Außerdem bieten wir kostenlose Beratungen und Unterstützung für
Im Jahr 2007 wurden rund 5500 Sachwalterschaften durch unsere hauptberuflichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen geführt. Ein Sachwalter regelt die Angelegenheiten eines psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen, der sich ansonsten nicht selbst helfen könnte. Zuständig für die Bestellung eines Sachwalters ist das jeweilige Bezirksgericht. In einem Verfahren wird die Notwendigkeit geklärt. Der Sachwalter wird vom Richter bestellt.
Trotz der breiten Anerkennung der Tätigkeit der Vereinssachwalter steht dem hohen Bedarf an Sachwaltern eine zu geringe Anzahl von Mitarbeitern gegenüber:
Die Maßnahme Sachwalterschaft "boomt" und wird derzeit im Vergleich zur Entmündigungsordnung, die 1984 durch das Sachwalterrecht abgelöst wurde, fünf Mal so oft eingesetzt. Die weitestgehende Beschränkung, die das Gesetz vorsieht - die Bestellung eines Sachwalters für alle Angelegenheiten - stellt die häufigste Anwendungsform dar. Dies sind ohne Zweifel unbeabsichtigte und kontraproduktive Auswirkungen der Reform, für die vor allem die Verrechtlichung und Bürokratisierung des Alltags verantwortlich gemacht werden.
Im Zuge der Diskussion um eine Weiterentwicklung des Sachwalterrechtes hat das Justizministerium ein vom Jubiläumsfonds der Nationalbank finanziertes Forschungsprojekt beim Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) in Auftrag gegeben.